Verlängerung Abgabetermin bis spätestens 20.01.2023 – Wassergebühren: Inanspruchnahme Gebührennachlässe 2023
Die Frist zur Abgabe der Mitteilung für die Inanspruchnahme der Wassergebührennachlässe für das Jahr 2023 wurde auf den 20.01.2023 verlängert. Ursprünglich galt der 30. September 2022 als letztmöglicher Abgabetermin:
Konzessionäre, die im Sektor Landwirtschaft ab 2023 die Gebührennachlässe laut Artikel 5 Absätze 2 und 4 in Anspruch nehmen wollen, übermitteln innerhalb 30. September 2022 des jeweiligen Vorjahres – ausschließlich auf telematischem Weg – die entsprechende Dokumentation laut Artikel 10 Absatz 1 gemäß den Vorgaben des Amtes. Wird die Wassergebühr auf Grundlage der gemessenen Jahreswassermenge errechnet, gelten die Bestimmungen laut Artikel 3 Absatz 2. (Art. 14.2 des Beschlusses der Landesregierung vom 3. November 2020, Nr. 857)
Formular auszufüllen:
11_30_Voraussetzungen_Gebuehrennachlaessen_de_30_05_2022